verpflichtender Wechsel von PO11 auf PO19 am 31.03.2023

Die Bachelor-Prüfungsordnung 2011 (BaPO11) tritt mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. (I.1.)

Außerkraftsetzen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Informatik“ vom 14. Oktober 2011

Ich studiere nach der alten PO. Was heißt das für mich?

Ich absolviere voraussichtlich bis Ende WS22/23 alle nötigen Prüfungen (inkl. Bachelorarbeit)

Du bist fein raus, alles ist noch innerhalb der relevanten Fristen.

Ich absolviere voraussichlich bis Ende WS22/23 nicht alle nötigen Prüfungen (inkl. Bachelorarbeit)

Ihr werdet zum 31. März 2023 in die neue PO überschrieben. (I.4.)

Welche Optionen habe ich?
  1. Ihr werdet zum 31. März 2023 von Amts wegen in die aktuelle Prüfungsordnung (PO19) überführt. Dazu müsst ihr nichts beantragen, das passiert automatisch.
  2. Ihr könnt auf begründeten Antrag die Frist um sechs Monate verlängern.(I.2.)
    Gründe, die eine gute Wahrscheinlichkeit haben, angenommen zu werden:
    • Laufende Bachelorarbeit als letztes zu absolvierendes Modul

Ihr müsst also so oder so in die neue Prüfungsordnung wechseln.

Wie unterscheiden sich die POs?

Prüfungsversuche

Es gibt für jedes Modul nur noch drei Versuche. Für Pflichtvorlesungen kann man einen vierten Versuch beantragen. Man kann und muss sich für die zwei Versuche pro Semester einzeln anmelden. Man kann also auch nur den zweiten Termin wahrnehmen und es zählt nur als ein Versuch.

Moduländerungen

Es gibt einige Änderungen im Pflichtbereich:

  • Algorithmisches Denken und imperative Programmierung (ADiP) wird inhaltlich ersetzt durch Algorithmen und Programmierung
  • Die Vorlesung Objektorientierte Softwareentwicklung (OOSE) wird durch das OOSE Praktikum ersetzt
  • Softwaretechnologie (SWT) ist nun 6 LP groß statt wie zuvor 9 LP
  • Informationssysteme (IS) wird durch Datenzentrierte Informatik (DZI) ersetzt
Nebenfach

Es gibt kein „Nebenfach“ mehr in dem Sinne, dass man 18-24 LP in einem anderen Fach absolvieren muss. In der neuen PO gibt es einen „nicht-fachgebundenen Wahlpflichtbereich“, in dem die 18-24 LP beliebig durch Veranstaltungen verschiedener Fächer sammeln kann. Eine Liste der Module, die zulässig sind, findet sich im Anhang der Prüfungsordnung, weitere Module können beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Was kann wie angerechnet werden?

Mit dem Wechsel der Prüfungsordnung werden alle eure bisherigen Leistungen übertragen, inklusive Fehlversuche. Was die (neuen) Module im Pflichtbereich betrifft, sind folgende Anrechnungen möglich:

  • ADiP kann nicht auf AlPro angerechnet werden, da AlPro deutlich mehr Inhalt hat, als ADiP. Man kann allerdings, wenn man ADiP und OOSE bestanden hat, beides zusammen auf AlPro und OOSE Praktikum anrechnen lassen.
  • Die OOSE Vorlesung kann auch einzeln auf das Praktikum angerechnet werden.
  • Die 9 LP Variante von SWT der PO11 kann problemlos auf die 6 LP Variante von SWT der PO19 angerechnet werden.
  • Wenn auch inhaltlich recht unterschiedlich, kann Informationssysteme (IS) für Datenzentrierte Informatik (DZI) angerechnet werden.
  • Bei ITSi kann sich nur der Übungserfolg angerechnet lassen werden. Eine Anrechnung der 6 LP Version auf die 9 LP Version ist nicht möglich. Wenn ihr die 6 LP Version der ITSi bereits bestanden habt, kann diese so übertragen werden, oder ihr schreibt die 9 LP Version neu mit, dann gilt diese Note.
  • Im Allgemeinen sind Anrechnungen von Übungserfolgen auch möglich, außer bei OOSE Vorlesung auf OOSE Praktikum und bei IS auf DI.
von PO11auf PO19
ADiP + OOSEAlPro + OOSE
OOSE VorlesungOOSE Praktikum
SWT 9 LPSWT 6 LP
ISDZI

Das Übersichtsplakat „Die neuen Prüfungsordnung für Wechsler“ findet ihr hier.

Die offizielle Informationsseite des Instituts findet ihr hier.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.