Fachschaft Informatik · Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Veranstaltungskritik / Vorlesungsumfrage (VLU)

Ergebnisse früherer Umfragen

Hinweis zur Veröffentlichung der Ergebnisse der VLU

Laut dem Landeshochschulgesetz NRW muss die Universität eine Vorlesungsumfrage durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen. Die entsprechende Passage aus dem Gesetz lautet:

6 Evaluation

  1. Die Erfüllung der Aufgaben nach 3 [Aufgaben der Hochschulen] und 7 [Studienreform] insbesondere in Forschung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der besonderen Bercksichtigung der Bedrfnisse der behinderten Studierenden und Beschäftigten wird zum Zweck der Sicherung und Verbesserung ihrer Qualität regelmäßig bewertet. Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule haben die Pflicht, dabei mitzuwirken. Insbesondere die Studierenden werden zu ihrer Einschätzung der Lehrveranstaltungen und Studiengänge befragt. Auch hochschulauswärtige Sachverständige sollen an der Bewertung beteiligt werden.
  2. (2) Die Ergebnisse der Bewertungen werden veröffentlicht.
  3. (3) Das Bewertungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung, die auch Bestimmungen ber Art, Umfang und Behandlung der zu erhebenden, zu verarbeitenden und zu veröffentlichenden personenbezogenen Daten der Mitglieder und Angehörigen enthält, die zur Bewertung notwendig sind. Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist zu beachten. Die Evaluation soll auf der Basis geschlechtsdifferenzierter Daten erfolgen.